Entries from April 2009 ↓

ScreenSharingMenulet verbindet Macs im LAN

ScreenSharingMenulet erweitert die Menüleiste des von Leopard angetriebenen Macs um einen praktischen Eintrag. Klickt man darauf, werden die Rechner des NEtzwerk angezeigt, mit denen man sich per Screen Sharing verbinden kann. Auswählen, fertig.

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Prima Sache: Quick Look Plugin for txt2tags

Darauf haben alle Mac-User gewartet, die mit txt2tags, dem Text-to-multi-file-format-converter arbeiten. Micah Kimo Johnson hat ein Quicklook-Plugin gebastelt, das man hier herunterladen kann. damit reicht im Finder ein Druck auf die Leertaste, und das .t2t-Dokument wird mit allen Formatierungen angezeigt. Das Plugin wird einfach in ~Library/QuickLook/ oder /Macintosh HD/Library/QuickLook/ hineingezogen und gut.

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Wer hat eigentlich *dieses* Bild ausgesucht …

… soll das die Zielgruppe sein? Finde ich eindeutig suboptimal. Und das auf meinem Blog als Werbung. Tss tss tss. soll das die Zielgruppe sein?

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keyboardr: Tolle Google Schnittstelle mit inkrementeller Suche

keyboardr macht Suchen mit Google noch schöner. Ergebnisse werden inkrementell angezeigt, also noch während der Eingabe des Suchwortes. Das geht überraschend flott.

Die Seite zeit zunächst nur die Datum, Zeit und das Suchfeld. Mit dem Tippen erscheinen bereits die ersten Ergebnisse plus Icons, die Anzeigen, worauf der Link verweist, z.B. Wikipedia, Last.fm oder IMDB.Will man von vorherein nur auf last.fm suchen, beispielweise nach den Eels, gibt man eben ein: lastfm eels

Zu den Ergebnissen kommt man über die Cursortasten, man muss also nicht die Maus bemühen. Mit Escape löscht man die Suche und springt wieder ins Feld.

Super Idee, prima umgesetzt.

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Wie Schueler VZ mit Porno-Links umgeht

Am Sonntag klapperte eine meiner Töchter mal wieder die SchülerVZ Pinnwände ihrer Freunde und Bekannten ab, klickte gedankelos-neugierig auf einen Link, der dort von einem anderen Besucher hinterlassen worden war – und wurde plötzlich mit Hardcore-Pornos konfrontiert. Beim hektischen Versuch, die Seite zu schließen, ploppten immer wieder neue auf. Erst beim Schließen des fünften oder sechsten Fensters öffneten sich keine neuen Pornofenster mehr. Unser Rechner steht im Wohnzimmer, deshalb hatte meine Frau den Vorfall mitbekommen und wir haben sofort mit unseren Töchtern darüber gesprochen.

Natürlich meldete ich den Vorfall sofort per Mail an schuelerVZ und erwartete, dass der Link umgehend enfernt würde. Stattdessen erhielt ich eine Mail, in der mir mitgeteilt wurde:

Wir haben den Nutzer verwarnt. Er erhält von uns eine Nachricht mit dem Hinweis auf den entsprechenden Abschnitt in unserem Verhaltenskodex, der das Veröffentlichen pornografischer Inhalte untersagt. Außerdem weisen wir ihn darauf hin, dass erneute Meldungen zur Löschung seines Profils führen können

Der Link allerdings wurde nicht gelöscht.

Ich fand diese Reaktion recht enttäuschend und schrieb das auch an SchuelerVZ.

… ich finde Ihre Reaktion, ehrlich gesagt, etwas enttäuschend. Es handelt sich bei dem Link nicht um Pin-Up-Bildchen, die aufpoppen, sondern um Hardcore-Pornos… Werden solche Inhalte nicht unverzüglich von Ihnen gelöscht, wenn Sie Kenntnis davon erhalten? … Mit einer Verwarnung des Nutzers ist es nicht getan. Ich fordere Sie auf, den Link unverzüglich zu entfernen.
Die Antwort:
der Eintrag von … erfolgte auf mehreren Pinnwänden. Auf diese haben wir keinen Zugriff, jeder Nutzer ist für seine eigene Pinnwand verantwortlich – wir können also nicht willkürlich irgendwelche Pinnwandeinträge entfernen. Selbstverständlich haben wir aber alle Nutzer, auf deren Pinnwänden wir den Eintrag mit dem Link gefunden haben, aufgefordert, diesen zu entfernen. Da wir den Schülern aber immer die Möglichkeit geben möchten, ihr Verhalten zu überdenken und sie außerdem Reaktionszeit benötigen, haben sie 7 Tage Zeit dieser Aufforderung Folge zu leisten. Wenn sie innerhalb dieser Frist den Eintrag nicht löschen, wird durch uns das Profil gelöscht. In erster Linie ist es doch aber wichtig, den Verbreiter des Links darauf hinzuweisen, dass im SchülerVZ derartige Inhalte nicht geduldet werden.
Angesichts der Tatsache, dass die Links einfach die nächsten 7 Tage weiter auf den SchülerVZ Seiten verbleiben sollten und dadurch 13jährigen zugänglich gemacht werden, fiel meine nächste Mail etwas unwirsch aus:
Es geht nicht darum, willkürlich irgendwelche Pinnwandeinträge zu entfernen, sondern konkrete Links zu pornografischen Inhalten, die durch Ihre Duldung über Ihre Plattform Minderjährigen zugänglich gemacht werden – meiner Meinung nach erfüllt das einen Straftatbestand. Ich finde es erstaunlich, dass Sie angeblich keine Kontrolle über die Inhalte haben und nicht selektiv solche Pinnwandeinträge entfernen können.

Was ich noch merkwürdig fand und auch schrieb:

Das heißt, der Verbreiter solcher Links kann also quasi per Fernsteuerung Profile löschen, wenn er zum Beispiel zu Beginn der Ferien gezielt Porno-Links auf Pinnwänden von SVZ-Mitgliedern hinterlässt, die im Urlaub sind und Ihrer Aufforderung nicht Folge leisten können? Damit wird nicht der Verursacher zur Verantwortung gezogen, sondern die Opfer seines groben Unfugs.

Und dass SchulerVZ nicht der Verbreitung pornographischer Links dient, steht sowieso in den Anmeldebedingungen. Zudem kann man in den FAQ Jugendschutz von Schueler VZ lesen: “Inhalte, die gegen den Verhaltenskodex verstoßen, werden gelöscht, sobald sie uns gemeldet werden.”

Auf diese Diskrepanz in einem Nachtrag von mir aufmerksam gemacht, gibt man sich ungehalten, aus dem Lieben Herrn Müller ist in der Anrede mittlerweile eine Sehr geehrter Herr Müller geworden.

an welcher Stelle haben wir Ihrer Meinung nach nicht reagiert? Ich habe Ihnen ausführlich unsere Maßnahmen geschildert, die wir eingeleitet haben. Damit halten wir uns an die Angaben, die wir gegenüber den Nutzern im Verhaltenskodex machen: “Ein Verstoß gegen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder den Verhaltenskodex hat eine Verwarnung des Nutzers, eine temporäre oder permanente Sperrung seines Profils oder eine Profillöschung zur Folge.”
Daraufhin noch einmal eine Mail von mir:
Aber Sie halten sich nicht an die Angaben in Ihren FAQ Jugendschutz: “Inhalte, die gegen den Verhaltenskodex verstoßen, werden gelöscht, sobald sie uns gemeldet werden. “

Ich habe gemeldet, Sie löschen nicht. In den nächsten 7 Tagen landet jeder minderjährige SVZ-Benutzer, der in irgendeinem der Profile auf den monierten Link klickt, auf Hardcore-Porno-Seiten.

Von SchülerVZ kam daraufhin keine Reaktion mehr. Da SchülerVZ vor Ablauf der 7 Tage nichts unternimmt, sind die Links zu den Hardcore-Pornos zu dem Zeitpunkt, an dem ich dies schreibe, weiterhin von dreizehnjährigen Schülern über SchuelerVZ zu erreichen.

Soviel zum Thema Jugendschutz bei SchülerVZ.

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